BG

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand:

1.1:
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Persona Match UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „PM“ genannt) gelten, sofern keine abweichenden Regelungen vereinbart sind, für alle, auch zukünftigen, Geschäftsbeziehungen auf dem Gebiet Personalvermittlung zwischen PM und dem Auftraggeber zum Zwecke der Vermittlung eines Arbeitnehmers im Auftrag des Auftraggebers.

1.2:
Sobald PM dem Auftraggeber einen Lebenslauf bzw. ein Profil, der/das die Identität eines Kandidaten offenlegt, zur Verfügung gestellt hat, gilt dieser Kandidat als von PM „vorgeschlagen" im Sinne der Bestimmungen dieser AGB.

1.3:
Hat sich ein durch PM vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig von dem gegenüber PM erteilten Suchauftrag beim Auftraggeber beworben oder wurde dessen Lebenslauf bzw. Profil dem Auftraggeber bereits anderweitig vorgeschlagen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich oder per E-Mail in Textform gegenüber PM anzuzeigen; andernfalls steht PM im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und diesem Kandidaten einen Honoraranspruch gemäß Ziffer 2 dieser AGB zu.

2. Vergütung, Kosten, Zahlungsbedingungen:

2.1:
PM erhält von dem Auftraggeber ein Honorar, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Vorlage des Bewerberprofils zwischen dem von PM vorgestellten Bewerber und dem Kunden oder einem mit diesem rechtlich im Sinne des § 15 Aktiengesetz oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen ein Dienst- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.

2.2:
PM hat in diesem Fall gegenüber dem Kunden einen Anspruch auf Zahlung eines Vermittlungshonorar dessen Höhe Bestandteil eines gesonderten Personalvermittlungsvertrags ist.

2.3:
Unter Bruttojahresgehalt wird dabei das gesamte, dem Bewerber beim Kunden vertraglich zustehende Entgelt verstanden, insbesondere freiwillige Zulagen, Gratifikationen, Tantiemen, 13./14. Monatsgehälter sowie geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Das Vermittlungshonorar wird mit Datum der Unterzeichnung des Vertrages zwischen dem Bewerber und dem Kunden oder, in Ermangelung eines schriftlichen Vertrages, mit Aufnahme der Tätigkeit des Bewerbers beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen von PM sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszustellung ohne Abzug zu bezahlen.

2.4:
Der Kunde ist verpflichtet, PM über den Abschluss des Dienst- bzw. Arbeitsvertrages unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss in Kenntnis zu setzen sowie auf Verlangen von PM jederzeit in Textform Auskunft über den Zeitpunkt des Abschlusses des Dienst- oder Arbeitsvertrages bzw. der Tätigkeitsaufnahme.

3. Allgemeine Vereinbarungen:

3.1:
PM übernimmt keine Haftung für unmittelbare und mittelbare Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungsleistung. Zudem übernimmt PM keine Haftung für die Eignung des Bewerbers. Mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses bzw. mit Arbeitsbeginn trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die getroffene Auswahl des Bewerbers.

3.2:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen Vermittlungsauftrag gelten jeweils in der aktuellen Fassung. Diese sind auf der Website www.persona-match.de unter „AGBs“ jederzeit für den Auftraggeber einsehbar.

4. Schlussbestimmungen:

4.1:
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber PM aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Gegenanspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.2:
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch PM.

4.3:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahekommen.

4.4:
Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.